Allgemeine Informationen zu Naturland
Der zweitgrößte unter den privaten Bio-Verbänden Naturland – Verband für ökologischen Landbau e. V. besitzt seinen Schwerpunkt im ökologischen Landbau. 1982 gegründet, zeigt sich die Mitgliederanzahl ansehnlich: 65.000 Bäuerinnen und Bauern, Imker und Fischwirte in 58 Ländern der Erde ist Naturland international tätig. In Deutschland gehören 3.700 Erzeuger:innen dem Verband an.
Naturland betont, dass es seine Richtlinien gab, bevor die ersten gesetzlichen Regelungen der EU zum ökologischen Landbau verabschiedet wurden. Auch heute gingen wichtige Impulse in die Landwirtschaft von deren Richtlinien aus. Vor allem aber decken Naturland Richtlinien Bereiche ab, die in der ›EG-Öko-Verordnung nicht geregelt sind, wie z.B. die ökologische Waldnutzung, Textil- und Kosmetika-Herstellung oder auch soziale Aspekte über die Sozialrichtlinien.
Weidegang & Auslauf
Allen Nutztieren muss Auslauf und/oder Weidegang gewährt werden. Eine Definition, wie lange und häufig, gibt es nicht. Bei allen Tieren sind Mindeststall- und Auslaufflächen einzuhalten. Hier geht’s zu den Mindestmaßen (identisch mit Bioland, Biokreis & Demeter):
Naturland definiert pro Tierart spezifische Vorgaben.
Geflügelhaltung
- Bei Naturland sind 6 Legehennen bzw. 10 Masthühnern/qm Stallfläche erlaubt.
- Den Tieren muss Zugang zum Freien mit jeweils 4 qm / Tier gewährleistet werden
- 7 Legehennen müssen sich ein Nest teilen.
- Mindestens ein Drittel der Stallfläche muss eingestreute „Scharrfläche“ sein.
- Maximal 3000 Legehennen dürfen in einem zusammenhängenden Stall leben.
- Naturlang erlaubt eine Gesamtanzahl der Legehennen von 12000 Legehennen pro Gebäude.
Milchviehhaltung
- In den Laufställen muss jede Kuh ein Fress- und Liegeplatz haben
Rindermast- und Aufzucht
- Jung- und Mastvieh muss während Vegetationszeit Weidegang haben oder einen ganzjährigen Auslauf
- Endmast kann im Stall erfolgen, dies jedoch maximal für 3 Monate
Kälberhaltung
- In den ersten Tag nach Geburt empfohlen bei Mutter zu bleiben
- Anbinden sowie isolierte Boxen sind verboten
- Nachdem das Kalb von der Mutter weg ist, muss das Kalb in eine Gruppenhaltung
Schweinehaltung
- Zuchtsauen ist Auslauf möglichst mit Weide und Suhle zu gewähren
- Anbinden ist verboten
- Leere Sauen sind in Gruppen zu halten
- Befristetes Eingrenzen bei Problemsauen erlaubt
- Schweinen müssen Bewegungsflächen zum Wühlen zur Verfügung stehen
Geflügelhaltung
- Käfighaltung ist untersagt.
- Ausreichend natürliches Licht muss vorhanden und 33% der Fläche muss eingestreuter Scharrraum sein.
Gibt es Ausnahmeregelungen bzgl. Auslauf?
Ja, Ausnahmeregelungen gibt es bei Klimatischen Umständen wie bspw. lange Trockenheit, Tierseuchen usw.
Welche Haltungsregeln gibt es im Stall?
Wie werden die Tiere gefüttert?
50% soll selbst erzeugt werden, dies muss jedoch den Qualitätsvorgaben von Naturland entsprechen.
Welche Manipulationen dürfen nicht vorgenommen werden?
- Schwänzekupieren bei Rindern und Schweinen
- prophylaktisches Zähnekneifen bei Schweinen
- Einziehen von Nasenringen und Nasenkrampen
- Eingriffe beim Geflügel wie Schnäbel kupieren, Schnäbeltouchieren, Flügelkupieren
Welche Manipulationen dürfen vorgenommen werden?
- Enthornung von Kälbern wird nicht empfohlen, wenn dann mit Betäubungs- und Schmerzmitteln
- Kastration von Ferkeln nur mit Betäubung und Schmerzmitteln
Medizinische Versorgung und Antibiotika-Gabe?
- Naturheilverfahren sind vorzuziehen
- Chemisch-synthetische allopathische Mittel und Hormonbehandlungen dürfen nicht prophylaktisch und routinemäßig verabreicht werden
- Erhalten Tiere innerhalb von 12 Monaten mehr als 3 Behandlungsgänge mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika, so dürfen die Erzeugnisse nicht mehr mit dem Hinweis auf Biokreis/Ökologischen Landbau vermarktet werden bzw. müssen die Umstellungszeiträume der jeweiligen Tierarten erneut durchlaufen.
Gibt es Regeln bzgl. des Transports zum Schlachthof?
Naturland gibt ausführliche Vorgaben bzw. Empfehlungen. Inwieweit dieser einen stabilen Kontrolle unterliegen, ergeht nicht.
- Ein schonender Umgang mit dem Tier ist zu gewährleisten; jegliche Schmerzen und Leiden sind zu verhindern.
- Das Treiben hat ruhig und ohne elektrische Treibhilfen zu erfolgen.
- Vor dem Verladen sind die Tiere ausrei-chend zu tränken. Milchgebende Tiere sind vor dem Verladen zu melken, wenn zu erwarten ist, dass die Schlachtung nicht vor der nächsten üblichen Melkzeit erfolgt. Beim Verladen ist auf geeignete Vorrichtungen (z.B. geringe Steigung, rutschfester Boden) besonders zu achten.
- Bestehende Gruppen sind möglichst beizubehalten. Wenn dies nicht möglich ist, sind für den Transport entsprechende Vorkehrungen zum Schutz der Tiere zu treffen (Trennwände, Fixierung o.ä.).
- Beim Transport muss ausreichend Platz zur Verfügung stehen und Frischluftzufuhr gewährleistet sein. Ab einer zu erwartenden reinen Transportzeit von über 4 Stunden oder einer Außentemperatur von über 24 °C sind die erweiterten Platzvorgaben in Anhang 1.1 der Naturland Verarbeitungsrichtlinien für Transport und Schlachtung zu beachten. Der Boden ist durch geeignete Einstreu rutschfest zu halten.
- Möglichst kurze Transportwege sind anzustreben; die Transportzeit soll max. 4 Stunden und die Transportent-fernung max. 200 km nicht überschreiten.
- Die Gesamtzeit darf 8 Stun-den nicht überschreiten; Ausnahmen dazu können in Einzelfällen nach Antrag bei Naturland gewährt werden (z.B. wenn innerhalb dieser Entfernung bzw. Zeitspanne kein Schlachtbetrieb erreicht werden kann, der den Naturland Richtlinien entspricht).
- Medikamente und Beruhigungsmittel dürfen nicht eingesetzt werden.
- Nach dem Transport muss das Tier Gelegenheit haben, sich zu beruhigen.
Gibt es Regeln bzgl. der Schlachtung?
Nicht gefunden.
Hier geht’s zum Download der Naturland Richtlinien, wo Du es im Detail nachlesen kannst:
Mehr interessante Links zu Naturland:
- Hier geht’s zur offiziellen Website von Naturland e.V.
- Hier geht’s zur konkreten Übersicht, was Naturland e.V. vom staatlichen Bio-Siegel unterscheidet.