Allgemeine Informationen zu Bioland
Bioland e.V. ist der führende Verband für ökologischen Landbau in Deutschland. Über 7.700 Landwirte, Gärtner, Imker und Winzer wirtschaften nach den Bioland-Richtlinien. Hinzu kommen mehr als 1.000 Partner aus Herstellung und Handel wie Bäckereien, Molkereien, Metzgereien und Gastronomie.
Bioland besteht seit mehr als 45 und strebt eine ökologische und zugleich ökonomische Alternative zur intensiven, von Industrie und Fremdkapital abhängigen Landwirtschaft.
Der Bioland ist basisdemokratisch organisiert und engagiert sich als Interessenvertretung seiner Mitglieder:innen und Partner:innen gesellschaftspolitisch. Gesunde, gentechnikfreie Lebensmittel, eine artgerechte Tierhaltung und der Klimaschutz sind dominierende Ziele des Verbands.
Weidegang & Auslauf
Wie bei allen Bio-Verbänden sowie NEULAND heißt es auch bei Bioland: Allen Nutztieren muss Auslauf und/oder Weidegang gewährt werden. Eine Definition, wie lange und häufig, gibt es nicht.
Generell sind perforierte Böden und Käfige verboten, Spaltenböden sind erlaubt, wenngleich Flächenspalten zu bevorzugen sind. Bei Geflügel ist Käfighaltung verboten.
Bei allen Tieren sind Mindeststall- und Auslaufflächen einzuhalten. Hier geht’s zu den Mindestmaßen (identisch mit Naturland und Biokreis):
Bioland definiert weitere Vorgaben spezifisch für jede Tierart:
Geflügelhaltung
- Genau wie das europäische Bio-Siegel, Naturland und Biokreis dürfen 6 Legehennen bzw. 10 Masthühnern / qm Stallfläche gehalten werden.
- Den Tieren muss Zugang zum Freien mit jeweils 4 qm / Tier gewährleistet werden
- 5 Legehennen müssen sich ein Nest teilen (wie auch bei Bioland), beim Bio-Siegel sowie Naturland 7 Legehennen.
- Alle Richtlinien schreiben übergreifend vor, dass mindestens ein Drittel der Stallfläche eingestreute „Scharrfläche“ sein muss.
- Maximal dürfen auf allen Bio-Höfen 3000 Legehennen in einem zusammenhängenden Stall leben.
- Bioland begrenzt die Gesamtanzahl der Legehennen auf 6000.
Milchvieh
- Die Kühe müssen während der Vegetationsperiode Zugang zu Weideland haben. Mindestweidefläche: 600qm je Großvieheinheit. Klimatische Ausnahmeregelungen
- Stehen keine Weideflächen zur Verfügung, muss ein ganzjährig nutzbarer Auslauf vorhanden sein. Laufställe sind dabei als Stallform anzustreben
- In Kleinbetrieben ist Anbindehaltung möglich, sofern Kühe während der Vegetationsperiode Zugang zu Weideland haben und mindestens 2 Mal wöchentlich Auslauf haben.
- Eine Anbindehaltung ist in Ausnahmefällen möglich, starre Halsrahmen, Ketten & Co. sind jedoch nicht erlaubt
Zucht- und Mastrinderhaltung
- Alle Zucht- und Mastrinder sollen die Möglichkeit haben, sich ganzjährig frei zu bewegen. Ab 12 Monaten während Vegetationszeit Zugang zu Weideland
- Bullen können alternativ ganzjährig nutzbarer Auslauf im Freien
Kälberhaltung
- Kälber sollten mindestens einen Tag bei der Mutter bleiben nach der Geburt
- Die Unterbringung der Kälber in isolierten Boxen ist verboten
- Gruppenhaltung vorgeschrieben
- Anbinden nicht erlaubt
Schweinehaltung
- Schweine müssen einen Auslauf haben
- Sauen müssen bis auf letzte Trächtigkeitstage in Gruppen gehalten werden
- Anbinden von Sauen verboten
- Fixierung nur bei Problemsauen während und nach Abferkeln möglich
Geflügelhaltung
Gibt es Ausnahmeregelungen bzgl. Auslauf?
Ja, Ausnahmeregelungen gibt es bei Klimatischen Umständen wie bspw. lange Trockenheit, Tierseuchen usw.
Wie werden die Tiere gefüttert?
Grundsätzlich mit ökologisch erzeugtem Futter sowie eine den Verhaltensbedürfnissen angepasste Futterbereitstellung
Welche Manipulationen dürfen nicht vorgenommen werden?
- Schwänzekupieren bei Rindern und Schweinen
- prophylaktisches Zähnekneifen bei Schweinen
- Einziehen von Nasenringen und Nasenkrampen
- verändernde Eingriffe beim Geflügel wie Schnäbel kupieren, Schnäbeltouchieren, Flügelkupieren
Welche Manipulationen dürfen vorgenommen werden?
- Enthornung wird nicht empfohlen, wenn dann mit Betäubungs- und Schmerzmitteln
- Kastration von Ferkeln nur mit Betäubung und Schmerzmitteln
Medizinische Versorgung und Antibiotika-Gabe?
- Naturheilverfahren sind vorzuziehen
- Chemisch-synthetische allopathische Mittel und Hormonbehandlungen dürfen nicht prophylaktisch und routinemäßig verabreicht werden
- Erhalten Tiere innerhalb von 12 Monaten mehr als 3 Behandlungsgänge mit chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika, so dürfen die Erzeugnisse nicht mehr mit dem Hinweis auf Biokreis/Ökologischen Landbau vermarktet werden bzw. müssen die Umstellungszeiträume der jeweiligen Tierarten erneut durchlaufen.
Gibt es Regeln bzgl. des Transports zum Schlachthof?
Bei Transport und Schlachtung müssen Stress und unnötiges Leiden der Tiere vermieden werden. Kurze Trans- portwege sind anzustreben.
Grundsätzlich sind vom Verladen der Schlachttiere bis zur Schlachtung alle Maßnahmen zu ergreifen, die Stress, Schmerz und Leid und insbesondere Angst der Tiere minimieren. Um dies zu erreichen, ist das Ver- antwortungsbewusstsein aller Beteiligten zu fördern und darauf zu achten, dass das mit Transport und/oder Schlachtung beauftragte Personal über die erforderliche Sachkunde verfügt.
Die Verwendung von elektrischen Treibhilfen, Schlag- instrumenten oder ähnlichen Treibmitteln ist nicht zu- lässig.
Gibt es Regeln bzgl. der Schlachtung?
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Hier geht’s zum Download der Bioland Richtlinien, wo Du alles im Detail nachlesen kannst:
Hier geht’s zu den Produktionsrichtlinien von Bioland, in denen Du nachlesen kannst, wie mit Zusatzstoffen & Co. in Produkten umgegangen wird.